Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einführung eines Kommunalwahl-O-Mat zur Kommunalwahl 2025
20243202 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD, FASG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Einführung eines „Kommunalwahl-O-Maten“ für die Kommunalwahl 2025 vorgeschlagen. Der Antragsteller regte an, die Erstellung im Rahmen der Initiative „Bochum demokratisch“ an externe Institutionen, wie etwa wissenschaftliche Einrichtungen, zu vergeben. Die technischen Bestimmungen sollten dabei den Standards der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechen. Zur Erarbeitung der Kriterien und eines Umsetzungskonzepts sollten die Landeszentrale für politische Bildung NRW sowie weiterführende Schulen im Stadtgebiet hinzugezogen werden.
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20243202 vorgeschlagen, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass bereits vergleichbare Angebote zur Verfügung stehen. Zudem wird auf mögliche Interessenkonflikte hingewiesen, welche die verfassungsmäßige Neutralitätspflicht der Verwaltung im Rahmen der Ausschreibung und Auswahl eines Anbieters gefährden könnten. Des Weiteren würde der Prozess zusätzliche, nicht eingeplante personelle und finanzielle Ressourcen in der Verwaltung binden. Ein inhaltlich ähnlicher Antrag wurde bereits im September 2022 im Rat abgelehnt.
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