Nachfragen zur Zusammensetzung des EKOCity-Mischpreises und zur Einführung einer flächendeckenden Biotonne
20243196 · Antwort der Verwaltung · 28.01.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU- und Grünen-Fraktion zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung reagiert. Im Zentrum der Auskunft stehen die Zusammensetzung des EKOCity-Mischpreises sowie die Auswirkungen einer flächendeckenden Einführung der Biotonne.
Bezüglich der Kostenstruktur für 2025 weist die Antwort der Umweltservice Bochum GmbH aus, dass der Brutto-Mischpreis inklusive der BEHG-Abgabe 175,33 Euro pro Tonne beträgt. Darin enthalten ist ein Netto-Entsorgungsentgelt von 124,43 Euro pro Tonne sowie die Mehrwertsteuer und Verbandsaufschläge. Für die Kalkulation 2026 wird ein Mischpreis von 190,95 Euro pro Tonne angesetzt, was eine allgemeine Preissteigerung von fünf Prozent sowie die Erhöhung der CO2-Bepreisung berücksichtigt.
Zur Einführung einer flächendeckenden Biotonne führt die Verwaltung aus, dass durch die Anschaffung der Behälter sowie durch zusätzlichen Personal- und Fahrzeugaufwand neue Kosten entstehen würden. Eine Senkung der Restmüllgebühren sei nicht sicher, da die bestehenden Kosten für Personal und Fahrzeuge unverändert blieben. Zudem sei die Entwicklung des EKOCity-Mischpreises durch veränderte Entsorgungsmengen schwer vorhersehbar. Es besteht zudem das Risiko einer geringeren Qualität des Bioabfalls sowie möglicher Gebührenerhöhungen bei Restmüll und Biotonne, da die aktuellen Biotonnengebühren durch die Restmüllgebühren subventioniert werden.
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