Widmung der „Igelstraße“ sowie der Wegeverbindung zur „Unterstraße“
20243186 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.01.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20243186 einen Antrag zur Widmung der „Igelstraße“ sowie einer Wegeverbindung zur „Unterstraße“ vorbereitet. Das Tiefbauamt schlägt vor, die „Igelstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Für die Wegeverbindung zur „Unterstraße“ wird eine Widmung als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf einen Fußweg beantragt.
Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Langendreer. Ziel der Widmung ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Im beiliegenden Lageplan sind die Flächen für die Straße rot und der Bereich für den Fußweg blau markiert.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 22. Januar 2025 erwartet. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
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