Widmung der Straße „Am Hoymann“
20243185 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.01.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat im Tiefbauamt die Beschlussvorlage 20243185 vorgelegt, mit der die Widmung der Straße „Am Hoymann“ als Gemeindestraße beantragt wird. Die betreffende Fläche liegt in der Gemarkung Langendreer (Flur 8, Flurstück 775 teilweise) und soll der Erschließung der Anwohner dienen.
Gemäß dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. I GD 08 der Stadt Bochum ist die Straße „Am Hoymann“ bereits als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die beantragte Widmung stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum.
Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 22. Januar 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche rot markiert, liegt der Vorlage bei.
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