Grüner Pfeil für Rechtsabbiegende auf der Seilfahrt?
20243172 · Antwort der Verwaltung · 30.01.2025 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Mitte hat die Einrichtung eines „grünen Pfeils“ für Rechtsabbiegende an der Ampelanlage der Seilfahrt zur Dorstener Straße in Hamme angefragt. Ziel der Anfrage war es, die Verkehrsflussbedingungen an dieser Kreuzung zu verbessern und Rückstauungen zu reduzieren.
Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines solchen Schildes nach der Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 720 StVO) nicht erfüllt sind. Gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften darf das Grünpfeilschild nicht verwendet werden, wenn beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen. Da beim Abbiegevorgang von der Seilfahrt in die Dorstener Straße die Gleise der Straßenbahn befahren werden müssen, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht vor.
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