Vergleich Bergstraße und Poststraße
20243165 · Antwort der Verwaltung · 30.01.2025 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte reagiert, die einen Vergleich der Geschwindigkeitsregelungen in der Bergstraße und der Poststraße zum Ziel hatte.
Hinsichtlich der Poststraße erläuterte das Tiefbauamt, dass die Anordnung von Tempo 40 im Jahr 2003 aufgrund einer Häufung von Unfällen unter Beteiligung von Kindern auf dem gesamten Streckenverlauf erfolgte. Für die Bergstraße liegen keine vergleichbaren Erkenntnisse vor. Der Abschnitt zwischen Nordring und Vierhausstraße ist Teil des Vorbehaltsstraßen-netzes, für das grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h kommt auf Straßen dieses Netzes laut Verwaltung nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung in Betracht. Da für den genannten Abschnitt der Bergstraße derzeit keine Erkenntnisse über besondere verkehrliche Gefahrenlagen bekannt sind, wird die bestehende Geschwindigkeitsregelung unter Berücksichtigung der Funktion und des Ausbaus der Straße als angemessen und ausreichend bewertet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).