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Anregung gem. § 24 GO NRW - Regulierung der Verkehrsflüsse auf der Feldsieper Straße während der Sperrung der A40

20243088 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage Nr. 20243088 geht es um die Regulierung des Verkehrsflusses auf der Feldsieper Straße während der Vollsperrung der A40. Es wurde angeregt, eine temporäre Lichtsignalanlage einzurichten und Maßnahmen zu prüfen, um das Durchfahren durch große LKW zu verhindern. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen.

Die Ablehnung einer Lichtsignalanlage wird damit begründet, dass auf dem betreffenden Abschnitt bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt und eine bauliche Einengung eine sichere Querung der Straße ermöglicht. Zudem besteht das Risiko von Verkehrsüberstauungen aufgrund der geringen Straßenbreite, des Parkdrucks sowie des Busverkehrs, was zu einer Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Wohnstraßen führen könnte. Da die Freigabe der A40 für Ende der 50. Kalenderwoche geplant ist, wird die Notwendigkeit einer kurzfristigen Maßnahme verneint.

Hinsichtlich der Beschränkung von LKW-Durchfahrten weist das Tiefbauamt darauf hin, dass eine DB-Brücke mit einer Durchfahrtshöhe von 3,80 Metern bereits als Filter wirkt und große LKWs somit nicht nutzen können. Da der Polizei oder der Verwaltung keine Probleme durch LKW auf der Feldsieper Straße bekannt sind, werden keine weiteren Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote vorgeschlagen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)