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Verkehrsberuhigung Gartensiedlung Bochum-Riemke

20243062 · Antwort der Verwaltung · 05.12.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen SPD und Grüne haben in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte beantragt, auf dem Eickeler Weg in der Gartensiedlung Riemke weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu installieren und hierfür Mittel von bis zu 6.000 Euro bereitzustellen. Zudem wurde die Ausweisung der Straßen Eickeler Weg, Kopernikusweg, Keplerweg, Herschelweg sowie der Bleckstraße – im Abschnitt zwischen Herzogstraße und der Stadtgrenze Herne – als Anliegerstraßen beantragt, um den Durchgangsverkehr zu verringern.

Die Verwaltung hat auf diesen Antrag geantwortet und sieht keine Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen. Bezüglich der zusätzlichen Einbauten auf dem Eickeler Weg führt das Tiefbauamt aus, dass nach einer Prüfung durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde keine Erkenntnisse über Gefahrensituationen vorliegen. Die bestehende Tempo-20-Zone sowie die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge über drei Tonnen seien zur Verkehrsregelung ausreichend, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Ausweisung als Anliegerstraßen stellt die Verwaltung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Verkehrsverbote mit dem Zusatz „Anlieger frei“ nicht gegeben sind. Eine solche Anordnung ist nach der Straßenverkehrsordnung nur bei einer besonderen Gefahrenlage oder besonderen örtlichen Verhältnissen zulässig. Da das Unfalllagebild keine Auffälligkeiten aufweist und die bestehenden Beschränkungen bereits eine ausreichende Verkehrsregelung bewirken, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für die beantragte Änderung.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages