Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit vorgelegt. Der Integrationsausschuss wird in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 über die neuen Regelungen entscheiden.
Die Neufassung sieht vor, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kategorie-A-Förderung anzupassen. Projekte sollen künftig verstärkt die Förderung demokratischer Grundwerte, das freiheitliche Zusammenleben sowie die Vielfalt zum Ziel haben und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit arbeiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Projekten mit hoher öffentlicher Reichweite und aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Die jährliche Festlegung der Schwerpunktthemen erfolgt durch den Integrationsausschuss.
Neben inhaltlichen Änderungen sieht die Vorlage eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen vor. Die maximale Antragssumme pro Kategorie soll von bisher 3.000 Euro auf 5.000 Euro steigen. Zudem wird die Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den Förderkategorien neu strukturiert: Der Anteil für die Kategorie A soll von 60 Prozent auf 20 Prozent sinken, während die Kategorie B künftig 80 Prozent der Mittel erhält. Die Verwaltung begründet diese Änderungen mit der Notwendigkeit, die Richtlinie an aktuelle Bedürfnisse und Kostensteigerungen anzupassen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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