Zuschussantrag der Einigkeits-Gemeinde Bochum
20242971 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 14 (SPD;Grüne, CDU,BD,FDP,BSW)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für die Einigkeits-Gemeinde Bochum vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den am 1. Dezember 2024 stattfindenden Weihnachtsmarkt der Gemeinde. Vorgeschlagen wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 400 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln.
Die Mittel sollen zur Deckung verschiedener Kosten im Rahmen der Veranstaltung eingesetzt werden. Dazu gehören das Honorar für einen Sänger, die Aufstellung eines Weihnachtsbaumes sowie Gebühren für Strom, Wasser und Reinigung. Die Einigkeits-Gemeinde Bochum erhebt für den Betrieb des Marktes Standgebühren in Höhe von 10 Prozent der erzielten Einnahmen der Standbetreiberinnen und Standbetreiber.
Die Prüfung durch die Bezirksverwaltungsstelle ergab keine Einwände gegen die Gewährung des Zuschusses gemäß den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte. Nach Durchführung der Veranstaltung ist die Gemeinde verpflichtet, einen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen bei der Bezirksverwaltungsstelle einzureichen. Nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 entscheiden.
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