Anregung nach & 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – Aufstellung des Verkehrsschildes 102 StVO im Einmündungsbereich Steinkuhlstraße/Paulinienstraße , Vorla-ge 20242049
20242906 · Mitteilung der Verwaltung · 10.12.2024 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024 die Anbringung von Bodenmarkierungen in Form von „Haifischzähnen“ an der Einmündung Steinkuhlstraße/Paulinienstraße beantragt. Ziel der Maßnahme war es, die Vorfahrtregelung deutlicher zu kennzeichnen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt werden kann. Laut Tiefbauamt sind solche Markierungen gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung primär für besonders gefährliche oder schlecht einsehbare Kreuzungen vorgesehen. Für den Bereich Steinkuhlstraße/Paulinienstraße liegt laut Informationen der Polizei keine unauffällige Verkehrssituation vor. Um die Wirksamkeit dieses Mittels an tatsächlich kritischen Stellen zu erhalten, wendet die Verwaltung diese Regelung sehr restriktiv an. Eine Verwendung erfolgt in der Regel nur temporär bei Änderungen von Vorfahrtsregeln, wie etwa im Zuge der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, um den Anpassungsprozess für Verkehrsteilnehmer zu unterstützen.
Da für die betreffende Einmündung keine aktuelle Änderung der Vorfahrtregelung vorliegt und die Voraussetzungen für eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind, wird die Maßnahme abgelehnt. Das Tiefbauamt prüft jedoch derzeit, ob alternative bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich umgesetzt werden können.
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