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Kunstwerk Bergstraße

20242848 · Antwort der Verwaltung · 05.12.2024 · Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten

↳ Zugehörige Anfrage Kunstwerk Bergstraße · 26.09.2024
🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Vandalismus an Kunstwerken in der Bergstraße reagiert. Die Beschädigungen an den Werken für die Partnerstädte wurden unmittelbar nach dem Vorfall behoben. Zukünftig sollen Graffitis im Rahmen der Initiative „Hin und weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ nachhaltig restauriert werden.

Gegen illegale Graffiti auf städtischen Gebäuden geht die Stadt durch regelmäßige Reinigungen, etwa mit dem sogenannten Torbo-Reiniger, sowie durch das Erstatten von Strafanzeigen vor. Als legale Alternative stehen 28 ausgewiesene Graffiti-Freiflächen zur Verfügung. Zudem wird die städtische Webseite für Privateigentümer aktualisiert, um Informationen und Hilfestellungen bereitzustellen. Der Verursacher des aktuellen Vorfalls ist den Ermittlungsbehörden bekannt; eine Strafanzeige wurde bereits erstattet.

Hinsichtlich der Einführung von Videoüberwachung an exponierten Stellen erläuterte die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Landesdatenschutzgesetz NRW. Eine Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zum Schutz von Eigentum ist möglich, sofern keine schutzwürdigen Interessen Betroffener überwiegen und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. In der Praxis überwiegt jedoch meist das Interesse an der informationellen Selbstbestimmung im öffentlichen Raum, weshalb Videoüberwachung durch die Kommune bislang kaum eingesetzt wird. Ausnahmen gelten primär für Kriminalitätsschwerpunkte, bei denen eine Überwachung nach dem Polizeigesetz NRW erfolgt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages