Eingabe gem. § 24 GO NRW zu TOP 1.1 (20242348) und TOP 1.5 (20242575)
20242803 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.11.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242803
▶ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Süd wurde ein Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt, die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 1.1 und 1.5 auf eine spätere Sitzung zu verschieben. Als Begründung für die Zurückstellung wird angeführt, dass der Rat der Stadt Bochum den Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – noch nicht abschließend beschlossen hat.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, diesem Antrag nicht zu folgen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage stellt der ausstehende Ratsbeschluss zum Bebauungsplan keinen Hinderungsgrund für die Entscheidung zu den betreffenden Punkten dar. Gegenstand der Beschlüsse sind die Zustimmung zur Planung der öffentlichen Erschließung – einschließlich Entwässerungs- und Grünplanung – sowie die Planung einer Multifunktionsfläche im Quartier am Gesundheitscampus innerhalb des Gebiets des Bebauungsplanes Nr. 862.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Süd dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan bereits in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 20lag zugestimmt hat. Da bauliche Maßnahmen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes beginnen, der Ratsbeschluss hierzu für den 21. November 2024 vorgesehen ist, dient die parallele Einbringung der Beschlüsse der zügigen Umsetzung. Eine Verschiebung der Beratung würde laut Verwaltung die Realisierung baulicher Anlagen und die Schaffung von Wohnraum verzögern.
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