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Vorgezogenes Anmeldeverfahren Gesamtschulen

20242801 · Antwort der Verwaltung · 19.11.2024 · Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Vorgezogenes Anmeldeverfahren · 08.10.2024
🟢 Beschlossen 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung nach dem Hintergrund des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für Gesamtschulen in Bochum gefragt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 beginnt die Anmeldephase für diese Schulform etwa 14 Tage vor den anderen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I.

Die Verwaltung begründet das Verfahren damit, dass die Nachfrage an Gesamtschulplätzen die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Durch das vorgezogene Verfahren sollen Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten, die Möglichkeit haben, sich zeitgleich mit allen anderen Bewerbern für andere Schulformen wie Gymnasien oder Realschulen anzumelden. Eine Prüfung des Verfahrens in Abstimmung mit Nachbarkommunen sowie eine Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg fanden statt; Letztere hat das vorgezogene Anmeldeverfahren auch für das Schuljahr 2025/2026 genehmigt.

Hinsichtlich der Kapazitäten an anderen Schulen des dreigliedrigen Systems gab die Verwaltung an, dass keine neuen Schulzüge beantragt wurden. Stattdessen wurden bestehende Züge durch von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte Mehrklassen vorübergehend ergänzt. Für das Schuljahr 2025/2026 sieht die Schulentwicklungsplanung zunächst erneut den Einsatz von Mehrklassen vor, um den Schulraumbedarf zu decken. Eine Erhöhung der festen Schulzüge ist erst im weiteren Verlauf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II vorgesehen.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung)
19.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.