Eingabe gem. § 24 GO NRW - Freigabe zum Radfahren auf ausgewählten Strecken in Parks und Grünanlagen auf Grundlage des Antrags “Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen“ (hier: Stadtbezirk V)
20242794 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
▶ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Süd wurde ein Antrag auf Grundlage einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Diskussion gestellt. Dieser betrifft die Freigabe von Radwegen in Parks und Grünanlagen, insbesondere im Stadtbezirk V. Die Anregenden forderten zunächst, die Beratung und Beschlussfassung zur bereits vorliegenden Vorlage über die Freigabe von Radwegen in Grünanlagen zurückzustellen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass eine entsprechende Vertagung auf den 10. Dezember 2024 bereits erfolgt ist.
Des Weiteren wurde beantragt, eine Informationsveranstaltung inklusive einer Ortsbesichtigung für die Strecke der ehemaligen Julius-Philipp-Bahn durchzuführen. Ziel soll ein Austausch zwischen der Verwaltung, den Mitgliedern der Bezirksvertretung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern sein. Die Stadtverwaltung stimmte der Durchführung einer solchen Veranstaltung zu, da diese aufgrund der Besonderheiten des Streckenabschnitts als sinnvoll erachtet wird. Über die genaue Art, das Format und den Zeitpunkt der Beteiligung entscheidet die Verwaltung eigenständig. Die Kosten für die Umsetzung werden auf einen Betrag zwischen 500 und 1.500 Euro geschätzt und sollen aus Mitteln des Radwegebaus finanziert werden.
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