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Grünschnitt und Pflege von Baumscheiben

20242719 · Antwort der Verwaltung · 05.12.2024 · Technischer Betrieb

↳ Zugehörige Anfrage Grünschnitt und Pflege von Baumscheiben · 26.09.2024
🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat im September 2024 angefragt, ob die Verwaltung über den Wildwuchs von Baumscheiben und Gehwegbewuchs in Gebieten wie dem Stadtparkviertel in Grumme oder der Jütenstraße in Goldhamme informiert ist. Die Anfrage thematisierte Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit von Gehwegen für Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen sowie die Frage nach den geltenden Pflegeintervallen durch den Umweltservice Bochum (USB).

Die Verwaltung teilte mit, dass der Zustand aufgrund hoher Niederschläge und warmer Temperaturen bekannt sei. Der Technische Betrieb bemühe sich, die Pflege von Baumscheiben und Vegetation durch eigenes Personal sowie externe Firmen sicherzustellen. In den angefragten Bereichen seien die Arbeiten bereits durch eine beauftragte Firma erledigt worden.

Hinsichtlich der Zuständigkeiten erläuterte die USB Bochum GmbH, dass die Reinigung des öffentlichen Straßenraums laut Satzung von Kante zu Kante erfolgt, was auch Grünflächen und Baumscheiben umfasst. Die Entfernung von Wildkraut auf befestigten Wegen erfolge nach dem Erfordernis der Verkehrssicherung und nicht nach ästhetischen Kriterien oder festen Intervallen. Grünschnitt an Baumscheiben, Sträuchern oder Hecken gehört jedoch nicht zur satzungsgemäßen Reinigungspflicht des USB. Die Zuständigkeit für diese Arbeiten liege beim Technischen Betrieb der Stadt Bochum oder bei den jeweiligen Grundstückseigentümern.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages