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2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 - hie: Änderungsantrag der Fraktionen Die SPD im Rat und Die Grünen im Rat

20242713 · Änderungsantrag · 30.10.2024

🟢 Beschlossen 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen - 4 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, FDP, UWG)
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 30. Oktober 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum vor. Die Fraktionen SPD und Die Grünen beantragen in der Vorlage 20242713 eine Ergänzung des Beschlussvorschlages bezüglich der 84 besonders stark vom Lärm betroffenen Strecken im sogenannten Vorbehaltsnetz.

Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung auf diesen Strecken jährlich mindestens drei Einzelfallprüfungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h durchführt. Wenn diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden können, soll Tempo 30 als Richtgeschwindigkeit ausgewiesen werden. Damit einhergehend sollen Kontrollmaßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen, Blitzer oder die Aufstellung von Geschwindigkeitstafeln veranlasst werden.

Als Begründung für diesen Schritt geben die Antragstellerinnen Martina Schmück-Glock (SPD) und Ronja Reyes Henriquez (Die Grünen) an, dass in einigen Lärmschwerpunkten des Vorbehaltsnetzes trotz baulicher Maßnahmen im Verkehrsraum sowie durch passiven Lärmschutz an Gebäuden keine ausreichende Lärmminderung erreicht wurde. Neben den weiterhin geplanten baulichen Maßnahmen sollen daher die Tempo-30-Ausweisungen nach Einzelfallprüfung genutzt werden, um eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung in den betroffenen Straßen sicherzustellen.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung)
30.10.2024
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen - 4 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, FDP, UWG)