2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 - hie: Änderungsantrag der Fraktionen Die SPD im Rat und Die Grünen im Rat
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20242713 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 30. Oktober 2024 wird eine Ergänzung zum Lärmaktionsplan für den Ballungsraum vorgeschlagen. Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat beantragen, dass die Verwaltung auf insgesamt 84 besonders stark vom Lärm betroffenen Strecken im Vorbehaltsnetz jährlich mindestens drei Einzelfallprüfungen zur Temporeduzierung auf 30 km/h durchführt. Sofern diese Prüfungen erfolgreich verlaufen, soll Tempo 30 als Richtgeschwindigkeit ausgewiesen werden. Begleitend dazu sollen Kontrollmaßnahmen wie Geschwindigkeitsüberwachungen, Verkehrszeichen oder Blitzer veranlasst werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass trotz bereits umgesetzter baulicher Maßnahmen im Verkehrsraum – etwa der Ausbau von Radverkehrsanlagen, Deckensanierungen sowie die Reduzierung von Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr – und passiver Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden in einigen Lärmschwerpunkten des Vorbehaltsnetzes keine ausreichende Lärmminderung erzielt wurde. Neben den weiterhin geplanten baulichen Maßnahmen sollen daher die Ausweisungen von Tempo 30 nach Einzelfallprüfung Anwendung finden. Eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen in den betroffenen Straßen soll sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.10.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen - 4 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, FDP, UWG)
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