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Überweisung eines Zuwendungsantrages an die Bezirksvertretung Bochum-Mitte

20242672 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.11.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

🟢 Beschlossen 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242672 bei 3 Enthaltungen (Grüne)
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Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beabsichtigt, einen Zuwendungsantrag des Fußballvereins „Bochum - Weitmar Genclerbirligi ´95 e.V.“ aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit abzulehnen und an die Bezirksvertretung Bochum-Mitte zu überweisen.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Verein seit der Sperrung der Platzanlage „An der Landwehr“ Ende 2021 seine Trainings- und Spielaktivitäten ausschließlich auf Sportstätten im Stadtbezirk Bochum-Mitte ausübt. Durch den Beschluss zur Sportstättenentwicklungsplanung im Juni 2024 wurde zudem der dauerhafte Verbleib des Vereins im Bezirk Mitte festgeschrieben. Da die Richtlinien für Zuwendungen in Bochum-Südwest die Förderung von Vereinen innerhalb des eigenen Stadtbezirks vorsehen, ist eine Bewilligung durch die Bezirksvertretung Südwest nicht möglich. Die Übertragung des Antrags an die zuständige Bezirksverwaltungsstelle Mitte zur weiteren Bearbeitung erfolgt auf Grundlage einer Empfehlung des Bezirksältestenrates.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung)
13.11.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242672 bei 3 Enthaltungen (Grüne)