Eingabe gem. § 24 GO NRW "Menschen ohne Bleibe e.V."
20242653 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.11.2024 · Amt für Soziales
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (BD, FASG)Dafür:12 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Amtes für Soziales geht es um die finanzielle Unterstützung des Vereins „Menschen ohne Bleibe e.V.“ für das Jahr 2024. Eine Bürgerin hatte im April 2024 beantragt, dem Verein eine monatliche Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro beziehungsweise einen jährlichen Betrag von 30.000 Euro zu gewähren.
Die Verwaltung wertet diese Eingabe als formlosen Antrag auf eine Zuwendung, schlägt jedoch vor, die beantragte Förderung für das Jahr 2024 abzulehnen. Die Begründung stützt sich auf die geltenden Zuwendungsrichtlinien der Stadt Bochum. Demnach müssen Neu- oder Erweiterungsanträge bis zum 30. Juni des Vorjahres beim zuständigen Amt eingereicht werden. Da der vorliegende Antrag erst im April 2024 gestellt wurde, ist die Frist für das Jahr 2024 bereits verstrichen.
Der Verein wurde laut dem Dokument über die geltenden Regelungen und die entsprechenden Antragsfristen informiert und hat bereits Anträge für die Folgejahre gestellt. Über den Vorschlag der Verwaltung wird im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 27. November 2024 entschieden.
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