Neues Polizeipräsidium m Harpener Hellweg -Eingriff in eine geschützte Allee, Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz
20242652 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 2Dagegen - 1Dafür - 8
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Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt im Rahmen des Neubaus eines Polizeipräsidiums am Harpener Hellweg eine naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die Erschließung des neuen Standorts am Sheffield-Ring ist ein Umbau des Straßenabschnitts am Harpener Hellweg erforderlich. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit an einer bekannten Unfallhäufungslinie zu erhöhen und eine leistungsfähige Anbindung für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten.
Der geplante neue Straßenquerschnitt sieht eine Erweiterung der Fahrbahnen vor, was einen Eingriff in eine gesetzlich geschützte, dreireihige Allee zur Folge hat. Dabei sollen 35 der insgesamt 52 vorhandenen Alleebäume gefällt werden. Als Ausgleich für diesen Eingriff ist die Pflanzung von 39 neuen Bäumen vorgesehen, um den Alleecharakter zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu erteilen, da ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verkehrssicherheit und der polizeilichen Daseinsvorsorge besteht. Der Naturschutzbeirat wird gebeten, diesem Vorhaben nicht zu widersprechen. Die Fällung der Bäume soll voraussichtlich bis Anfang 2025 erfolgen, um die geltenden Schutzfristen für die Brutzeit einzuhalten.
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