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Beschlussvorlage der Verwaltung

Umgestaltung des Themenspielplatz Dreihügelstraße/ Volkspark Hiltrop im Landschaftsschutzgebiet Nr. 5 im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost- Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

20242647 14.11.2024 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 14.11.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (24. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum plant die Umgestaltung des Spielplatzes an der Dreihügelstraße im Volkspark Hiltrop zu einem Themenbereich „Natur und Wald“. Da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Nr. 5 liegt, berührt das Vorhaben bestehende Verbote des Landschaftsplans Bochum Mitte/Ost, welche das Anlegen von versiegelten Flächen sowie Aufschüttungen untersagen. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt daher, eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen.

Das Projekt zielt darauf ab, ein inklusives Spielangebot zu schaffen, das die Nutzung für Kinder mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen ermöglicht und zur Naturerfahrung im urbanen Raum beiträgt. Im Rahmen der Maßnahmen sollen eine Fläche von 400 Quadratmetern versiegelt und ein Bereich von 400 Quadratmetern aufgeschüttet werden. Als ökologischer Ausgleich sind die Pflanzung von 17 großkronigen, standortheimischen Laubbäumen sowie 200 Quadratmeter heimischer Sträucher vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr oder den Sommer 2025 geplant. Dem Naturschutzbeirat wird vorgeschlagen, der Erteilung der Befreiung nicht zu widersprechen.

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