Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Bebauungsplan Nr. 862 - Markstraße / Stiepeler Straße - hier: Anregung nach § 24 GO NRW

20242601 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.11.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 862 für die Bereiche Markstraße und Stiepeler Straße liegt eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Zwei Bürger haben Vorschläge zur Änderung der Planung eingereicht, die unter anderem die Verlegung eines Gewerbeobjekts in einen Bereich mit geringerem Baumbestand, den Ersatz eines oberirdischen Parkplatzes durch eine Tiefgarage sowie die Prüfung einer fünfgeschossigen Wohnbebauung beinhalten. Zudem wurde eine Aufforstung im Bereich Engelsburg angeregt.

Die Verwaltung schlägt vor, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe abzusehen. Als Begründung führt das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation an, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch bereits durchgeführt wurden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Jahr 2019 statt, während die förmliche Beteiligung zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2024 erfolgte. Die vorliegenden Anregungen hätten in diesen Phasen eingebracht werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der förmlichen Beteiligung Stellungnahmen eingegangen sind, welche die von den Bürgern genannten Punkte inhaltlich nahezu identisch thematisieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung)
12.11.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag