Bebauungsplan Nr. 862 - Markstraße / Stiepeler Straße - hier: Anregung nach § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 862 für die Bereiche Markstraße und Stiepeler Straße liegt eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Zwei Bürger haben Vorschläge zur Änderung der Planung eingereicht, die unter anderem die Verlegung eines Gewerbeobjekts in einen Bereich mit geringerem Baumbestand, den Ersatz eines oberirdischen Parkplatzes durch eine Tiefgarage sowie die Prüfung einer fünfgeschossigen Wohnbebauung beinhalten. Zudem wurde eine Aufforstung im Bereich Engelsburg angeregt.
Die Verwaltung schlägt vor, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe abzusehen. Als Begründung führt das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation an, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch bereits durchgeführt wurden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Jahr 2019 statt, während die förmliche Beteiligung zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2024 erfolgte. Die vorliegenden Anregungen hätten in diesen Phasen eingebracht werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der förmlichen Beteiligung Stellungnahmen eingegangen sind, welche die von den Bürgern genannten Punkte inhaltlich nahezu identisch thematisieren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.11.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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