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Freigabe zum Radfahren auf ausgewählten Strecken in Parks und Grünanlagen auf Grundlage des Antrags “Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen“

20242532 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

⏸ Zurückgestellt 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums plant die Freigabe ausgewählter Strecken zum Radfahren in Parks und Grünanlagen. Grundlage hierfür ist ein Antrag zu den Rahmenbedingungen für Radwege in diesen Bereichen. Während die geltende Sicherheitsverordnung grundsätzlich das Radfahren in Grünanlagen untersagt, sollen nach einer Abwägung der Interessen zwischen Fuß- und Radverkehr Ausnahmen ermöglicht werden.

Im Rahmen einer Überprüfung von 65 Vorschlägen, die unter anderem vom ADFC/VCD sowie aus der Bürgerschaft stammen, wurden 48 Streckenvorschläge als umsetzbar eingestuft. Diese erstrecken sich über eine Gesamtlänge von etwa 19 Kilometern. Die endgültige Entscheidung über die Freigabe konkreter Wegeabschnitte obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. Zur Umsetzung ist eine eindeutige Beschilderung nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, um zwischen Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen zu unterscheiden.

Die geschätzten Kosten für die Umsetzung aller geplanten Strecken belaufen sich auf rund 700.000 Euro. Da das verfügbare Budget im Umwelt- und Grünflächenamt für die Jahre 2025 und 2026 auf maximal 450.000 Euro pro Jahr begrenzt ist, erfolgt die Umsetzung nach Priorisierung. Klimatisch wird die Maßnahme durch die Förderung der Radinfrastruktur als positiv bewertet, wobei bei baulichen Veränderungen wie Wegeneubau Entsiegelungsmaßnahmen und eine verbesserte Flächenentwässerung vorgesehen sind.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung)
12.11.2024
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.