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Freigabe zum Radfahren auf ausgewählten Strecken in Parks und Grünanlagen auf Grundlage des Antrags “Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen“

20242531 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen (CDU)
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Die Verwaltung von Bochum plant, das Radfahren auf ausgewählten Wegen in Parks und Grünanlagen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Im Rahmen einer Überprüfung von 65 Streckenvorschlägen, die unter anderem vom ADFC/VCD sowie aus Bürgeranregungen stammen, wurden 48 Vorschläge als umsetzbar eingestuft. Dies entspricht einer Gesamtlänge von etwa 19 Kilometern. Die bestehende Regelung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO), die das Radfahren in Grünanlagen grundsätzlich untersagt, bleibt weiterhin bestehen; Ausnahmen werden jedoch nach einer Abwägung der Interessen, insbesondere im Hinblick auf den Fußverkehr, ermöglicht.

Die Entscheidung über die konkrete Freigabe von Strecken liegt bei den jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Umsetzung soll durch eine eindeutige Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung erfolgen, um zwischen Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie für den Fußverkehr freigegebenen Wegen zu unterscheiden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung der geplanten Strecken liegen bei etwa 700.000 Euro. Für die Jahre 2025 und 2026 ist jedoch ein Budget von maximal 450.000 Euro pro Jahr im Bereich „Ausbau Radwege“ vorgesehen. Bei baulichen Maßnahmen, wie etwa einem Wegeneubau, sind klimarelevante Ausgleichsmaßnahmen, wie die Entsiegelung anderer Flächen, geplant, um die Radinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung)
06.11.2024
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen (CDU)