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Watermannsweg - Bauordnung

20242521 · Antwort der Verwaltung · 19.11.2024 · Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20242521 informiert das Bauordnungsamt über den aktuellen Stand der bauordnungsrechtlichen Maßnahmen am Watermannsweg in Bochum-Wattenscheid. Anlass der Anfrage der FDP-Fraktion war die Situation auf dem ehemaligen Hamacher-Gelände, insbesondere die Ablagerungen auf einem alten Parkplatz.

Nach Erlass einer Ordnungsverfügung und einem anschließenden Rechtsmittelverfahren wurde ein Vergleich geschlossen, der den Eigentümer zur Einreichung eines Bauantrags bis zum 31. Juli 2024 verpflichtet hatte. Eine Ortskontrolle am 12. September 2024 ergab jedoch, dass kein Bauantrag eingereicht wurde und die Zustände auf dem Gelände unverändert blieben. Infolgedessen wird die Ordnungsverfügung nun vollstreckt und das Ordnungswidrigkeitsverfahren fortgesetzt. Die Räumung aller auf dem Parkplatz gelagerten Gegenstände wurde bis zum 15. Oktober 2024 angeordnet. Zudem muss die Firma Offroad den Betrieb auf dem Flurstück 52 spätestens bis zum 15. November 2024 einstellen.

Hinsichtlich des Planungsrechts teilte das Gericht im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens mit, dass das betreffende Grundstück nicht als Außenbereich einzustufen ist, sondern aufgrund der angrenzenden Bebauung als Baulücke im Sinne des Baugesetzbuches gilt. Eine abschließende bauplanungsrechtliche Beurteilung des Gebiets kann derzeit nicht erfolgen, da die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag fehlen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung)
19.11.2024
kein Ergebnis hinterlegt