Eingabe nach § 24 GO wg. Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer)
20242433 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung die Aufhebung von Verkehrsverboten für Radfahrer am Ümminger See beantragt. Die Forderungen umfassen die Entfernung der Beschilderung, die Radfahrern das Befahren untersagt, sowie die Einrichtung gemeinsamer Geh- und Radwege oder zeitlich begrenzter Freigaben. Zudem wurde angeregt, dass zukünftige Fahrradmaßnahmen ausschließlich durch städtisches Personal mit praktischer Erfahrung im Radverkehr durchgeführt werden sollten und der östliche Fahrbereich dauerhaft für den Radverkehr freigegeben werden soll.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Bochum-Ost vor, diesen Anregungen nicht zu folgen. Als Begründung führt die Verwaltung die Bochumer Sicherheitsverordnung an, nach der das Befahren von Grünanlagen, einschließlich des Ümminger Sees, grundsätzlich untersagt ist. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Erholungssuchenden auf der Promenade und den Grillwiesen sollen die bestehenden Verbote zur Vermeidung von Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern beibehalten werden. Eine Umgestaltung zu gemeinsamen Geh- und Radwegen oder eine zeitliche Beschränkung des Verbots würde gegen die geltende Sicherheitsverordnung verstoßen. Auch die dauerhafte Freigabe des östlichen Weges am See wird abgelehnt, um die Interessen aller Nutzergruppen zu wahren. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass das zuständige Fachpersonal für die Planung der Maßnahmen qualifiziert ist und die Belange aller Verkehrsteilnehmer abwägt.
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