Widmung der „Semperstraße“
20242270 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.10.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242270
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Semperstraße“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Straße als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen und den öffentlichen Charakter der Fläche zu festigen. Die betroffenen Flächen liegen in den Gemarkungen Laer und Wiemehlhausen.
In den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 322, 362 und 437I der Stadt Bochum ist die „Semperstraße“ bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Über den Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2024 entscheiden.
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