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Widmung der Stichstraße „Wohlfahrtstraße“

20242269 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.10.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242269
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KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Wohlfahrtstraße“ vorgelegt, über die die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2024 entscheiden soll. Mit dem Antrag wird die Einstufung der Straße als Gemeindestraße angestrebt.

Die Maßnahme umfasst Flächen in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 16, Flurstücke 973 bis 979), welche sich im Eigentum der Stadt Bochum befinden. Die Widmung dient dazu, die Erschließung für die Anwohner des Gebiets sicherzustellen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 929 der Stadt Bochum ist das betreffende Areal bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die rechtliche Umsetzung der Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie der Gemeindeordnung NRW.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung)
08.10.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242269