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Widmung der „Rauendahlstraße“

20242267 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.10.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242267
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 202<0xC2>42267 einen Beschlussvorschlag zur Widmung der „Rauendahlstraße“ vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für dieses Anliegen federführend. Ziel des Antrags ist es, die Rauendahlstraße als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung der angrenzenden Anwohner sicherzustellen.

Die betroffenen Flächen erstrecken sich über die Gemarkungen Stiepel und Weitmar. Konkret sind verschiedene Flurstücke in den Fluren 26, 42 und 43 der Gemarkung Stiepel sowie Teile der Fluren 10 und 11 der Gemarkung Weitmar betroffen. Die Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke ist die Stadt Bochum.

Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 8. Oktober 2024 erwartet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung)
08.10.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242267