Zustand von Gräbern von ehemaligen städtischen Würdenträgern
20242260 · Antwort der Verwaltung · 08.10.2024 · Technischer Betrieb
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In einer Anfrage der Bezirksfraktion UWG zur Pflege von Gräbern ehemaliger Würdenträger in Wattenscheid hat die Verwaltung des Technischen Betriebs Stellung bezogen. Die Anfrage betraf insbesondere den Zustand des Grabmals des ehemaligen Bürgermeisters Otto Pokorny.
Die Verwaltung führt aus, dass grundsätzlich der Technische Betrieb der Stadt Bochum für die Unterhaltung von Ehrengräbern städtischer Persönlichkeiten verantwortlich ist, sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden. Für das Grab von Otto Pokorny auf dem Probst-eifriedhof St. Gertrud liegt die Zuständigkeit jedoch bei der katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud.
Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Hauptausschusses vom 11. März 1981. Damals wurde entschieden, das Grabmal nicht auf den Friedhof Höntrop zu verlegen, da die Kirchengemeinde sich gegen eine Umsetzung ausgesprochen hatte. Im Zuge dessen verpflichtete sich die Kirchengemeinde St. Gertrud, das Grab unter Beteiligung des Heimat- und Bürgervereins Wattenscheid e.V. in Pflege zu nehmen, um die Erhaltung der Grabstätte sicherzustellen. Jüngere Beschlüsse oder Vereinbarungen, die von dieser Regelung abweichen, liegen dem Technischen Betrieb nicht vor.
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