Doppelhaushalt des Jugendamtes 2025/2026
20242212 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2024 · Jugendamt
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20242212 den Entwurf des Doppelhaushalts des Jugendamtes für die Jahre 2025 und 2026 zur Beratung vorgelegt. Der Haushaltsplan umfasst verschiedene Produktgruppen aus den Bereichen soziale Hilfen sowie Kinder-, Familien- und Jugendhilfe.
Die Vorlage beinhaltet strukturelle Anpassungen in der Gliederung der Produktgruppen, die auf geänderte Vorgaben für die Finanzstatistiken des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang werden künftig Leistungen zur Bildung und Teilhabe für SGB II-Empfänger sowie die ambulante Eingliederungshilfe für junge Menschen in eigenen Produktgruppen ausgewiesen. Zudem wird die bisherige Gruppe für Kinder- und Jugendarbeit in die Bereiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendförderung sowie Jugendsozialarbeit aufgeteilt. Der Entwurf umfasst darüber hinaus Mittel aus dem Bereich des öffentlichen Grüns für den Erhalt von Kinderspielplätzen.
Der Beratungsprozess beginnt mit einer Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 24. September 2024. Im Anschluss findet am 13. November 2024 eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Bochum am 21. November 2024 über den Entwurf entscheidet.
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