Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Prüfung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum ab dem Wirtschaftsjahr 2021 ff.

20242158 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll der Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum zustimmen. Dies betrifft sämtliche Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2021.

Die Grundlage für diese Änderung ist die Neuregelung in § 103 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz. Zuvor wurden die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 nach der alten Rechtslage durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW geprüft, wobei die Stadt Bochum einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt hatte. Durch die gesetzliche Neuregelung sind die Prüfungen von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nun verfahrensmäßig mit der Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse der Kommunen gleichgestellt. Damit entfällt die Zuständigkeit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für diese Prüfungen. Nach der Beschlussfassung wird die Betriebsleitung des Sondervermögens die örtliche Rechnungsprüfung mit den entsprechenden Prüfungen beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung)
26.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag