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Beleuchtung für Bolzplätze und multifunktionale Sportflächen

20242127 · Antwort der Verwaltung · 07.03.2025 · Referat für Sport und Bewegung

↳ Zugehörige Anfrage Beleuchtung für Bolzplätze und multifunktionale Sportflächen · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Die Stadtgestalter“ zur Beleuchtung von Bolzplätzen und multifunktionalen Sportflächen reagiert. Derzeit sind weder Bolzplätze noch Skateparks oder Pump-Tracks im Stadtgebiet mit einer Lichtanlage ausgestattet. Gemäß den Hinweisschildern auf Kinderspielflächen sollen diese Flächen nach Einbruch der Dunkelheit verlassen werden.

Für die Kosten einer etwaigen Ausstattung wird als Richtwert ein Betrag von circa 75.000 Euro pro Anlage angeführt, wobei die Kosten je nach Standort variieren können. Ein flächendeckender Ausbau wird von der Verwaltung aufgrund von Natur- und Artenschutz sowie der Vermeidung von Lichtverschmutzung im Ruhrgebiet kritisch bewertet. Zudem müssten bei einer Nutzung in den Abendstunden mögliche Lärmschutzbelange für Anwohner geprüft werden. Da für die Jahre 2025 und 2026 keine entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant sind, kann aktuell kein Zeitplan für eine Umsetzung erstellt werden.

Bezüglich des Umweltschutzes und der Insektenfreundlichkeit empfiehlt die Verwaltung den Einsatz von LED-Leuchtmitteln mit einem hohen Rotanteil sowie die Nutzung von Bewegungssensoren zur Energieeinsparung. Als technische Maßnahme wird zudem auf den Einsatz von Dämmerungssensoren verwiesen, wie sie bereits auf einer kürzlich fertiggestellten Sportplatzanlage genutzt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
07.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Rat (37. Sitzung)
13.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.