Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026
20242063 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eine gemeinsame Haushaltssatzung. Im Rahmen dieses Vorhabens wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die Mitwirkung an den Beratungen über den entsprechenden Entwurf ermöglicht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche es erlaubt, Haushaltssatzungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre zu erlassen.
Die Bezirksvertretung entscheidet dabei über die Verwendung der ihr zugewiesenen bezirklichen Mittel eigenständig. Darüber hinaus ist das Gremium dazu berechtigt, an den Beratungen über alle Haushaltspositionen mitzuwirken, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk oder dessen spezifische Aufgaben haben. In diesem Prozess kann die Bezirksvertretung Vorschläge und Anregungen zu den jeweiligen Positionen einbringen. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden dem Beschluss separat beigefügt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde bereits in den Rat der Stadt Bochum eingebracht.
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