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Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026

20242061 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
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KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost setzt sich im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung mit der Verwendung ihrer bezirklichen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 auseinander. Laut einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung, verfasst von Sandra Senger, umfasst der Gegenstand der Beratung sowohl die Entscheidung über den Verwendungszweck der zur Verfügung stehenden Bezirksmittel als auch die Mitwirkung an den Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung.

Im Rahmen dieser Mitwirkungsrechte kann die Bezirksvertretung Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen einbringen, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk Bochum-Ost oder dessen Aufgabenbereiche haben. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche den Bezirksvertretungen eine Mitwirkung an der Haushaltsgestaltung sowie eine eigenständige Entscheidungskompetenz über einen Teil der bereitgestellten Mittel zuweist.

Die Stadt Bochum hat für die Jahre 2025 und 2026 eine zweijährige Haushaltssatzung vorgesehen. Der entsprechende Entwurf wurde bereits in den Rat eingebracht, wobei die bezirksspezifischen Angaben in separaten Anlagen des Haushaltsplanes aufgeführt sind. Die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretung zu den relevanten Haushaltspositionen werden dem Beschluss gesondert beigefügt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung)
25.09.2024
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP)Dafür: 8 (SPD, Grüne)