Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung regelt die Beteiligung der Bezirksvertretung Bochum-Ost an der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026. Im Rahmen dieser Vorlage wird die Verwendung der bezirklichen Mittel durch die Bezirksvertretung festgelegt.
Zudem wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen über den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit. Dies umfasst die Beratung aller Haushaltspositionen, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk Bochum-Ost sowie dessen spezifische Aufgaben haben können. Die Bezirksvertretung ist dabei berechtigt, Vorschläge und Anregungen zu diesen Positionen einzubringen. Die daraus resultierenden Beratungsergebnisse werden dem Beschluss separat beigefügt.
Die Stadt Bochum hat für die Jahre 2025 und 2026 eine gemeinsame Haushaltssatzung vorgesehen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche den Bezirksvertretungen sowohl Entscheidungsbefugnisse über einen Teil der Haushaltsmittel als auch Mitwirkungsrechte an der Haushaltsplanung einräumt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde dem Rat der Stadt Bochum bereits im September 2024 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.09.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Ost direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz