Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026
20242059 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet über die Verwendung der bezirklichen Mittel im Rahmen der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026. Laut der Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wirkt die Bezirksvertretung zudem an den Beratungen über den Entwurf dieser Haushaltssatzung mit, indem sie Vorschläge und Anregungen zu allen relevanten Haushaltspositionen einbringt, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk oder dessen Aufgabenbereiche haben.
Die rechtliche Grundlage für diese Planung ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche es der Stadt Bochum ermöglicht, eine Haushaltssatzung für zwei aufeinanderfolgende Jahre zu erlassen. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 wurde dem Rat der Stadt Bochum am 5. September 2024 vorgelegt. Die Bezirksvertretung ist dabei befugt, über den Verwendungszweck eines Teils der ihr zugewiesenen Haushaltsmittel eigenständig zu entscheiden. Die entsprechende Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Entscheidung über diese Vorlage ist für den 24. September 2024 angesetzt.
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