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42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-Nord

20242000 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Nord vorgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen im Straßenverzeichnis, die unter anderem die Neuaufnahme von Stichstraßen in der Bergener Straße sowie der Hiltroper Heide vorsehen. Diese werden in die Reinigungsklassen B bzw. B2 eingestuft.

Des Weiteren sind Umstufungen und Korrekturen geplant. Die Diemelstraße soll von der Reinigungsklasse B2 in die Klasse B1 umgestuft werden. Für die Straße „Zur Wegschere“ wird eine Differenzierung nach Hausnummern vorgeschlagen, wobei gerade Hausnummern in die Klasse B1 und ungerade in die Klasse B fallen. Zudem wird der Eintrag „Am Südblick“ durch die Aufnahme einer Stichstraße in die Reinigungsklasse A ergänzt. An der Wieschermühlenstraße sind aufgrund von Teilwidmungen Berichtigungen vorgesehen.

Die Vorlage enthält zudem eine Liste mit Anträgen von Anliegern auf Umstufung verschiedener Straßen, wie etwa der Dreihügelstraße oder der Gerther Heide, denen die Verwaltung nicht zustimmt. Als Begründung für die Ablehnung werden die örtlichen Gegebenheiten angeführt. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird die Vorlage in ihrer Sitzung am 24. September 2024 im Rahmen einer Anhörung beraten.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung)
24.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag