42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-Ost
20241989 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Ost vorgelegt. Die Vorlage umfasst Anpassungen des Straßenverzeichnisses durch Neuaufnahmen, Umstufungen von Reinigungsklassen sowie eine Umbenennung.
Im Rahmen der Neufassung wird eine Stichstraße der Alten Wittener Straße in Höhe der Hausnummer 11 in die Reinigungsklasse B1 aufgenommen. Bei den Umstufungen wird der Rüsselsheimer Weg von der Klasse B2 in die Klasse B1 geändert. Für die Straße Im Stengelken sieht die Vorlage eine Differenzierung nach Hausnummern vor, wobei ungerade Nummern der Klasse B und gerade Nummern der Klasse B1 zugeordnet werden. Zudem wird ein Teil der Schulze-Vellinghausen-Straße als Stichstraße in die Reinigungsklasse B eingestuft.
Weitere Anpassungen betreffen die Alte Bahnhofstraße, die von C3 auf B3 geändert wird, sowie die Laerfeldstraße, die von C2 auf B2 umgestuft wird. Die Alte Wittener Straße wird in einem Abschnitt neu zusammengefasst. Aufgrund von Änderungen im Vorbehaltsstraßennetz werden zudem die Reinigungsklassen der Heinrich-Gustav-Straße und der Wittekindstraße angepasst. Schließlich ist die Umbenennung des Opelrings in Tsukuba-Ring vorgesehen. Die Änderungen basieren auf neuen Widmungen sowie auf Überprüfungen der Reinigungsintervalle und Verschmutzungsgrade.
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