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Widmung eines Teilbereichs der Straße „Auf der Prinz“ als Gemeindestraße

20241948 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Auf der Prinz“ als Gemeindestraße vorgelegt. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 24. September 2024 erwartet.

Der betreffende Bereich liegt in der Gemarkung Harpen, Flur 4, Flurstück 1652. Ziel der Widmung ist es, diesen Teilabschnitt der Straße für die Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Während Teile der Straße „Auf der Prinz“ bereits als öffentliche Straßen geführt werden, soll nun dieser spezifische Abschnitt formal in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden.

Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Zur Verdeutlichung der räumlichen Ausdehnung ist dem Antrag ein Lageplan beigefügt, in dem die zu widmende Fläche rot markiert ist.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung)
24.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag