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Auswahl des Anbieters für die Flüchtlingsunterkunft Nordbad

20241930 · Antwort der Verwaltung · 11.09.2024 · Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Vergabeverfahren für Betreuungsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft Nordbad reagiert. Das Verfahren wird in der Regel als europaweit ausgeschriebenes offenes Verfahren durchgeführt. Hierbei legt die Stadt die Leistungsbeschreibung sowie die Eignungs- und Wertungskriterien fest, wobei die Kriterien sachlich mit dem Auftrag zusammenhängen müssen. Diese Kriterien umfassen sowohl den Angebotspreis als auch Qualitätsaspekte und können nach der Veröffentlichung nicht mehr verändert werden.

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine Prüfung der eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die fachliche Bewertung der geeigneten Bieter erfolgt anhand einer vorab festgelegten Bewertungsmatrix, wobei Verhandlungen über die Angebotsinhalte ausgeschlossen sind. Nach der Entscheidung über die Vergabe werden die nicht berücksichtigten Bieter informiert, worauf eine gesetzliche Wartefrist folgt, bevor der Zuschlag erteilt werden kann.

Hinsichtlich der Verpflichtung zur Auftragsvergabe erklärte die Verwaltung, dass die Stadt grundsätzlich verpflichtet ist, einen Auftrag zu erteilen, sobald die Vergabeabsicht durch eine Bekanntmachung veröffentlicht wurde. Ein Abbruch des Verfahrens bleibt zwar möglich, kann jedoch Schadensersatzansprüche der Bieter nach sich ziehen, sofern kein gesetzlich vorgesehener Aufhebungsgrund vorliegt.

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Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung)
11.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.