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Zwischenbericht der Zentralen Dienste (1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024)

20241907 · Mitteilung der Verwaltung · 29.08.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241907 einen Zwischenbericht der Zentralen Dienste für das erste Halbjahr 2024 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Betriebsentwicklung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024.

Die Information erfolgt auf Grundlage von § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Die Vorlage enthält als Anlage einen Zwischenbericht für das zweite Quartal 2024 sowie eine Kopie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zum Stand des 30. Juni 2024.

Der Bericht wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe in dessen Sitzung am 29. August 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für diese Mitteilung ist die kaufmännische Betriebsleitung der Zentralen Dienste.

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Beratungen

Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung)
29.08.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.