Baden im Saarlandbrunnen
20241904 · Antwort der Verwaltung · 08.10.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum Saarlandbrunnen reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Frage nach der Erlaubnis zum Baden in der Anlage sowie die rechtliche Haftung im Falle von Unfällen.
Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes ist das Baden im Brunnen nicht gestattet, da es sich um eine öffentliche Brunnenanlage und nicht um ein Schwimmbecken handelt. Die Stadt plant, hierzu kurzfristig Hinweisschilder zu ergänzen. Bezüglich der Haftung bei Unfällen erklärte die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Kommunalen Schadenausgleich, dass kein erhöhtes Haftungsrisiko bestehe. Da die Anlage als Brunnen eindeutig erkennbar sei, gelten keine Sicherheitserwartungen, wie sie für Wasserspielplätze oder Schwimmbecken maßgeblich sind.
Zur Wasserqualität teilte die Verwaltung mit, dass zur Algenprophylaxe Brunnenchemie eingesetzt und Schwebeteilchen durch Sandfilter entfernt werden. Ein Wasserwechsel findet in einem Intervall von vier bis sechs Wochen statt. Eine regelmäßige Untersuchung des Wassers auf Schadstoffe oder Keime wird in den städtischen Brunnenanlagen nicht durchgeführt.
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