Einziehung der Wegeverbindung an der „Lohbergstraße“
20241831 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.08.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Einziehung der Wegeverbindung an der Lohbergstraße im Rahmen der Baumaßnahme „Lohring“. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt, die betreffende Fläche, welche die Flurstücke 388, 389 und 390 umfasst, zu veräußern. Da es sich bei der Wegeverbindung um eine öffentlich gewidmete Fläche nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen handelt, ist für einen Grundstücksverkauf eine förmliche Einziehung gemäß § 7 StrWG erforderlich.
Die Vorlage begründet die Einziehung damit, dass die betroffene Fläche für den Verkehr entbehrlich sei, da sie bereits seit mehreren Jahren gesperrt und nicht barrierefrei ist. Anstelle der bisherigen Verbindung soll eine neue Wegeverbindung zum Lohring geschaffen werden. Diese neue Strecke soll barrierefrei gestaltet, beleuchtet und ohne Angsträume angelegt werden. In dem Bereich befindet sich zudem ein öffentlicher Kanal; dessen Betrieb und Unterhaltung durch die Stadt Bochum bleiben grundbuchlich gesichert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter).