Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Gründung eines Azubi-Werks Bochum – Wohnungen für Auszubildende schaffen
20241817 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG: FB)Dagegen: 3 (CDU)Dafür:10 (SPD, Die Grünen, BD)
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In einer Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird über die Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Gründung eines „Azubi-Werks Bochum“ entschieden. Ziel der Initiative ist die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass bezahlbarer und standortnaher Wohnraum ein relevanter Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte sei. Im Rahmen der Strategie „Willkommen, um zu bleiben – neue Einwohner*innen für Bochum“ wurden bereits erste Schritte zur Untersuchung der Wohnsituation eingeleitet. Ein Arbeitskreis, dem auch die Arbeitsagentur und die VBW angehören, analysiert derzeit die Bedarfe und stellt Kontakte zur Wohnungswirtschaft her.
Zudem wird auf die Landeswohnraumförderung NRW verwiesen, welche die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende durch Neubau, Nutzungsänderung oder Modernisierung fördert. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit der VBW und weiteren Akteuren. Eine Entscheidung darüber, ob ein Modell nach dem Vorbild von Hamburg oder München für Bochum geeignet ist, soll erst nach Abschluss vertiefender Gespräche und einer genaueren Einschätzung der bestehenden Bedarfe getroffen werden.
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