Beleuchtung im Freiraum / in Park- und Grünanlagen
20241230/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.08.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Ohne Abstimmung
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigem und Ordnung befasst sich mit der Beleuchtung von Wegen in Bochumer Freiräumen wie Parks, Grünanlagen und Wäldern. Dabei steht die Abwägung zwischen den Anforderungen an die Nahmobilität und den Belangen des Natur- und Artenschutzes sowie der Vermeidung von Lichtverschmutzung im Vordergrund.
Zukünftig sollen Anträge auf Beleuchtung im Einzelfall anhand spezifischer Kriterien geprüft werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz, Licht im Grünen weitgehend zu vermeiden, ist für verkehrswichtige Alltagsverbindungen ohne beleuchtete Alternativrouten, überregionale Geh- und Radwege sowie zur Sicherung von Gefahrenstellen vorgesehen. Bei der Umsetzung sind naturschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, etwa durch die Nutzung warmer Lichtfarben unter 2.700 Kelvin, den Verzicht auf Blauanteile sowie die mögliche zeitliche Begrenzung oder Dimmung der Beleuchtung.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist nach der Bedeutung der Wege geregelt: Beleuchtungen von Wegen mit bezirklicher Bedeutung werden aus Mitteln der Bezirksvertretungen finanziert. Bei Wegen mit überbezirklicher Bedeutung sowie bei Sanierungen und Neuplanungen erfolgt die Kostenübernahme durch die Haushaltsmittel der zuständigen Fachämter oder über Fördermittel. Zudem ist eine Überprüfung bestehender Beleuchtungsanlagen auf deren Notwendigkeit und Zustand vorgesehen, wobei ein möglicher Rückbau in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen erfolgen soll.
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