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Baustellenmanagement

20241803 · Antwort der Verwaltung · 27.08.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Baustellenmanagement · 03.07.2024
🟢 Beschlossen 27.08.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Fragen zur Qualität der Wiederherstellung von Verkehrsflächen nach Baumaßnahmen im Bochumer Stadtgebiet gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise auf unzureichende Markierungen und mangelhafte Oberflächenbeschaffenheiten durch Bauunternehmen, was zu einer Verschlechterung der Straßen- und Wegesubstanz führen könne.

Die Verwaltung erklärte, dass bei Fremdmaßnahmen, etwa beim Glasfaserausbau, stichprobenartige Kontrollen durch Straßenmeister sowie ein beauftragtes Ingenieurbüro stattfinden. Bei Maßnahmen der Bauverwaltung erfolgt die Überwachung kontinuierlich durch Fachbauleiter. Eine förmliche Abnahme nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ist für alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen. Dabei wird ein mindestens ursprünglicher Zustand der Flächen angestrebt; eine Verschlechterung der Substanz werde grundsätzlich nicht geduldet.

Bei festgestellten Mängeln werden die ausführenden Firmen zur Behebung innerhalb gesetzter Fristen aufgefordert. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bis zur mängelfreien Abnahme bei den Bauunternehmen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass zwar keine Mängel toleriert werden, jedoch Verzögerungen beim Glasfaserausbau dazu führen können, dass Flächen vor der endgültigen Übernahme in die Straßenunterhaltung zeitweise unvollständig erscheinen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung)
27.08.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.