Widmung eines Teilbereichs der Straße „Im Haarmannsbusch“
20241727 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.03.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat mit der Vorlage Nummer 20241727 einen Beschlussvorschlag zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Im Haarmannsbusch“ als Gemeindestraße vorgelegt. Der betroffene Bereich liegt in der Gemarkung Stiepel und umfasst Teile der Flurstücke 138 und 292 in Flur 7 sowie die Flurstücke 237, 238, 239, 294, 366 tlw. und 375 tlw. in Flur 8.
Nach Angaben der Verwaltung dient dieser Teil der Straße der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Der restliche Bereich der Straße „Im Haarmannsbusch“ ist bereits als öffentlich eingestuft. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Eine Entscheidung über den Vorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 18. März 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter).