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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Am Kreuzacker / Schutz der Anwohner gegen Erschütterungen durch die Buslinie 372

20241685 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Bochum-Ost wird über eine Maßnahme zur Verbesserung des Straßenzustandes am Kreuzacker entschieden. Ein Bürger hat per Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung darauf hingewiesen, dass die aktuelle Pflasteroberfläche Erschütterungen durch die Buslinie 372 verursacht.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, bis zur Sanierung der Straßenoberfläche eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 20 km/h auszuschildern. Eine ursprünglich angeregte Senkung auf 10 km/h wurde von der BoGeStra abgelehnt, da damit Fahrzeitverluste von jeweils 108 Sekunden pro Fahrtrichtung sowie mögliche Schäden an Getriebe und Motor der Busse verbunden wären. Die Anweisung zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde den Busfahrern bereits erteilt; die Verkehrszeichen sollen nun zur Verdeutlichung zeitnah aufgestellt werden.

Die Regelung ist bis zum zweiten Quartal 2025 befristet, wenn eine Asphaltschicht über die bestehende Pflasterdecke aufgetragen wird. Ein geplanter Vollausbau der Straße inklusive barrierefreier Haltestellen wurde vorerst nicht umgesetzt, da die notwendige Erneuerung der Kanalisation gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und eine Vorziehung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht realisierbar ist.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung)
25.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag