Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen
20241566 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (UWG: FB)
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Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über die Aufstellung der Änderung 59 E zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren betrifft das Gebiet Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen. Ziel der Änderung ist es, die Bebauung ehemaliger brachliegender Flächen eines Tennisclubs für Wohnzwecke vorzubereiten.
Der etwa 1,5 Hektar große Bereich im Stadtteil Burgaltendorf umfasst die Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude an der Holteyer Straße. Im aktuellen GFNP ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein geplantes Wasserschutzgebiet eingetragen. Eine Änderung des Plans ist erforderlich, um die Umnutzung der Flächen im Rahmen eines Bebauungsplans zu ermöglichen.
Das weitere Verfahren umfasst im dritten Quartal 2024 eine landesplanerische Anpassung sowie im vierten Quartal 2024 das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Zustimmung der Räte der beteiligten Städte sowie der Genehmigung durch das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
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