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Verkehrsführung an der BAB-Abfahrt 448 Bo-Altenbochum

20241557 · Antwort der Verwaltung · 03.07.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Verkehrsführung an der BAB-Abfahrt 448 Bo-Altenbochum · 28.02.2024
🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat zur Verkehrsführung an der Autobahnabfahrt Bochum-Altenbochum Richtung Markstraße angefragt. Die Fraktion thematisierte die aktuelle Regelung, nach der lediglich ein Rechtsabbiegen in Richtung Opelring möglich ist, was für Fahrzeuge in Richtung Querenburg/Steinkuhl Umwege oder Wendemanöver auf der Markstraße zur Folge hat. Es wurde gefragt, warum diese Situation besteht und ob eine Änderung der Verkehrsführung zur Ermöglichung eines Linksabbiegens möglich sei.

Die Verwaltung erklärte, dass die gegenwärtige Verkehrsführung auf einem Ratsbeschluss vom 7. März 2002 sowie dem Planfeststellungsbeschluss vom 28. November 2007 basiert. Die zu diesem Verfahren gehörenden Verkehrsuntersuchungen sehen vor, dass eine Fahrverbindung in Richtung Universitätsstraße zum Schutz der Wohngebiete in Bochum-Steinkuhl ausgeschlossen bleibt. Eine Änderung dieser Regelung wäre nur möglich, wenn die Autobahn GmbH ein Änderungsverfahren für den Planfeststellungsbeschluss beantragt.

Aus Sicht des Tiefbauamtes besteht kein Handlungsbedarf, da nach der Einrichtung von Radfahrstreifen keine wesentliche Veränderung der Verkehrssituation oder eine erhöhte Unfallhäufung feststellbar sei. Zudem verwies die Verwaltung auf einen bereits abgelehnten Antrag, der ebenfalls die Öffnung der Anschlussstelle forderte.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
03.07.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.